Wir wollen Bürgerfreundlichkeit, Bürgerbeteiligung und Transparenz
Die CDU-Fraktion Heiden praktiziert Bürgerfreundlichkeit, Bürgerbeteiligung und Transparenz seit langem:
- Unsere Fraktionssitzungen finden öffentlich statt und bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Fragen, Meinungen, Anregungen und Themen einzubringen.
- Jedes CDU-Ratsmitglied hat immer ein offenes Ohr für die Belange der Bürgerinnen und Bürger.
- Zudem beantworten Bürgermeister und Amtsleiter sowie alle Mitarbeiter der Verwaltung fast täglich Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, in der Regel sofort oder kurzfristig.
Außerdem plant der Bürgermeister die Einführung neuer Formen der Bürgerbeteiligung:
Austausch mit Eltern in Form eines Babyfrühstücks
Einführung eines Kinder- und Jugendparlamentes
Einführung einer Bürgermeisterwanderung mit Bürgerinnen und Bürgern zum informellen Austausch in lockerer Runde
Zusätzlich sieht der § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Heiden jetzt schon vor, dass Einwohner in jeder ordentlichen Ratssitzung ein Fragerecht haben. Dafür müssen Sie Ihre Fragen spätestens am 10. Tag vor der Ratssitzung schriftlich beim Bürgermeister eingereicht haben. Die gesamte Geschäftsordnung wurde am 4.11.2020 einstimmig vom Rat beschlossen. Nach Ansicht der CDU-Fraktion ist die Bürgerbeteiligung und Transparenz damit sichergestellt.
In seiner gestrigen Sitzung beschäftigte sich der Rat mit dem Änderungsantrag einer Ratsfraktion zum § 19 der Geschäftsordnung.
Dieser sah vor, dass in jeder Rats-, Ausschuss- und Arbeitskreissitzung der Punkt „Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner“ obligatorisch auf die Tagesordnung gesetzt wird. Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass die Einwohnerinnen und Einwohner das Recht auf eine fundierte Beantwortung ihrer Fragen haben. Zur Erarbeitung dieser Antworten sollte der Verwaltung eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Da die Einladung zu einer Sitzung mindestens sieben Tage vor der Sitzung versendet werden muss, sieht die aktuelle Geschäftsordnung für den § 19 eine 10-Tagefrist vor.
Die Einwohnerinnen und Einwohner haben wenig davon, wenn sie zwar in jeder Sitzung Fragen stellen können, diese aber nicht spontan oder nur unzureichend beantwortet werden können. Das erzeugt eher Frust als Transparenz und Bürgerzufriedenheit. Zudem sehen wir es als viel praktikabler und bürgernah an, wenn Fragen von Bürgern auf kurzem Dienstweg bei der Verwaltung geklärt werden und nicht erst auf eine Sitzung gewartet werden muss. Der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung wurde daher abgelehnt.
Die Webseite verwendet Cookies
Diese Webseite verwendet Cookies, die notwendig sind, um die Webseite zu nutzen. Weiterhin verwenden wir Dienste von Drittanbietern, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern (Website-Optmierung). Für die Verwendung bestimmter Dienste, benötigen wir Ihre Einwilligung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Technisch notwendige Cookies (Übersicht) Die notwendigen Cookies werden allein für den ordnungsgemäßen Gebrauch der Webseite benötigt.
Javascipt Dieser Cookie (PHPSESSION) wird gesetzt, ob zu prüfen, ob Cookies generell verwendet werden können und speichert dies in einer eindeutigen ID.
Cookie-Verwaltung Diese Cookies ("cookiehinweis1","cookiedritt") speichert Ihre gewählte Einstellungen zum Cookie-Management.
Cookies von Drittanbietern (Übersicht) Zur Optimierung unserer Webseite binden wir Dienste und Angebote von Drittanbietern ein.
Newsletter Tracking (z.B. Inxmail, Mailchimp) Diese Cookies nutzen wir, um die Wahrnehmung unserer Newsletter zu analysieren und statistische Auswertungen vornzunehmen. Ich akzeptiere die Newsletter-Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Google Maps Google Maps dient der Veranstaltungsplanung und der Erleichterung der Kontaktaufnahme. Ich akzeptiere die Einbindung von Google Maps.