CDU Gemeindeverband Heiden

Anträge: Barrierfreies Rathaus

Die CDU-Fraktion hat für die Ratssitzung am 24.06.2020 den folgenden Tagesordnungspunkt beantragt:

Gründung eines „Arbeitskreis Wirtschaft und Gewerbe“

Der Rat der Gemeinde Heiden sollte folgenden Beschluss fassen: 

Der Rat der Gemeinde Heiden richtet einen „Arbeitskreis Wirtschaft und Gewerbe“ ein, um den Wirtschaftsstandort Heiden zu stärken und Impulse für eine langfristige, nachhaltige und tragfähige Gemeindeentwicklung zu erarbeiten. Als bewährtes Instrument der Sacharbeit ist ein Arbeitskreis der richtige Weg, um die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Politik zu intensivieren. Dem Arbeitskreis sollen angehören: Der Bürgermeister, die Wirtschaftsförderung, Vertreter des Heidener Werbekreises sowie Ratsmitglieder (kleiner Ausschuss).

Begründung: 

Wir sehen – auch mit Blick auf die Corona-Krise – in einem „Arbeitskreis Wirtschaft und Gewerbe“ als kreativer Ideenschmiede eine Chance, unseren klassischen (stationären) Einzelhandel in Heiden sowohl im Innen- wie im Außenbereich zu unterstützten. Fragen und Themen, die im Arbeitskreis unabhängig vom politischen Tagesgeschäft behandelt werden können, sind beispielsweise:

 

  • Wie kann die Kaufkraftbindung in Heiden erhöht werden?
  • Wie können wir den Leerstand in Heiden abbauen?
  • Welche Rolle kann die Digitalisierung spielen, um den stationären Handel zu stärken?
  • Gibt es weiteres Potential für Veranstaltungen und Fachmessen?
  • Wie kann dem Fachkräftemangel begegnet werden?
  • Wie können wohnhortnahe Arbeitsplätze geschaffen werden? 
  • Wie kann die Nahversorgung sichergestellt und ausgebaut werden?
  • Wie können Direkt- und Regionalvermarkter unterstützt werden, um die bäuerliche Landwirtschaft und den Schutz der Kulturlandschaft zu erhalten?
  • Wie kann in Heiden ein umwelt- und sozialgerechtes Freizeitangebot aufrechterhalten und ausgebaut werden, da diese als sog. weiche Standortfaktoren entscheidend für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde sind?

 

Die CDU-Fraktion hat für die Ratssitzung am 24.06.2020 den folgenden Tagesordnungspunkt beantragt:

Barrierefreier Zugang zum Rathaus

Der Rat der Gemeinde Heiden sollte folgende Beschlüsse fassen: 

  1. Der Seiteneingang des Rathauses wird mit einem Drehtürantrieb / Powerturn ausgestattet, um einen barrierefreien Zugang zur Verwaltung sowie zum Aufzug sicherzustellen.
  2. Die Verwaltung überprüft das Rathausgebäude auf Barrierefreiheit, sowohl mit Blick auf den Zugang zu den Büros, die zwingend für den Publikumsverkehr erreichbar sein müssen, als auch mit Blick auf das Online-Angebot. 

Begründung: 

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) verpflichtet in Artikel 9 die Unterzeichnerstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderung den Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereit gestellt werden, zu gewährleisten (vgl. UN-Behindertenrechtskonvention – Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: unter: http://www.behindertenrechtskonvention. info/barrierefreiheit-3881/).

Der Zugang zum Rathaus ist für Menschen, die auf einen Rollstuhl oder anderen Hilfsmitteln zur Erhaltung der persönlichen Mobilität (bspw. Rollatoren) angewiesen sind, über den Seiteneingang nur unter äußerster persönlicher Anstrengung möglich, da ein Drehtürantrieb / Powerturn nicht vorhanden ist. Die Tür muss also ohne elektrische Unterstützung geöffnet werden.

In einem ersten Schritt fordert die CDU-Fraktion daher, dass die Verwaltung schnellstmöglich sicherstellt, dass ein barrierefreier Zugang zum Rathaus hergestellt wird, um so die eigenständige Bewegungsfreiheit für alle Menschen in Heiden in das Rathaus sicherzustellen. Wir haben den Seiteneingang in den Blick genommen, da von dort auch der Aufzug direkt erreicht werden kann.

Neben der räumlichen Barrierefreiheit ist die barrierefreie Gestaltung des persönlichen und schriftlichen Kontaktes die zweite Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Daher ist in einem zweiten Schritt das Online-Angebot der Gemeinde Heiden auf Barrierefreiheit zu überprüfen.