CDU Gemeindeverband Heiden

Keine Beiträge für OGS und ÜMI im Monat April 2020

Auch in Zeiten sozialer Distanz arbeiten Politik und Verwaltung eng zusammen.

Heute (31.03.2020) wurde eine weitere Dringlichkeitsentscheidung vom Bürgermeister und Ratsmitglied Patrick Voßkamp (als Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses) unterschrieben: Es werden im Monat April keine Elternbeiträge für die OGS und die ÜMI erhoben.

„In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern […] kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, wäre eine Satzungsänderung zu zeitaufwändig. Daher ist durch eine Dringlichkeitsentscheidung die Rechtsgrundlage für die Aussetzung der Elternbeitragspflichten für den Monat April 2020 zu schaffen“, heißt es in der Dringlichkeitsentscheidung. 

 Dringlichkeitsentscheidungen stellen eine Möglichkeit dar, Entscheidungen zu treffen, wenn sich Rat oder Ausschüsse nicht treffen können. Somit ist sichergestellt, dass die Kommune handlungsfähig bleibt.

 Die Gemeindeordnung NRW regelt in § 60, wie bei solchen "Dringlichen Entscheidungen" vorzugehen ist. Denn auch dann, wenn sich Rat oder Hauptausschuss nicht treffen können, ist der Rat weiterhin zu beteiligen.

"(2) Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister - im Falle seiner Verhinderung der allgemeine Vertreter - mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden. Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend."