Wann kommt die Geschwindigkeitsreduzierung?
„Nach erneuter Erörterung der Verkehrsverhältnisse wird dem Antrag der Betriebsinhaber und der Gemeinde hinsichtlich einer Geschwindigkeitsbeschränkung teilweise entsprochen. In Fahrtrichtung Ortsmitte Heiden wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h angerordnet. Die Geschwindigkeitsbeschränkung beginnt aus Richtung L600 (Umgehungsstraße) 100m Meter vor der Zufahrt zur Gärtnerei.
Weiterhin empfiehlt der Fachbereich Verkehr der Gemeinde Heiden bei einer Neumarkierung der Fahrstreifengbegrenzung links und rechts einzuengen. Die Fahrbahnbreite kann bis auf 5 m reduziert werden. Hiervon werden eine angepasste Fahrweise und eine Verringerung des Geschwindigkeitsniveaus erwartet."
Frage der CDU-Fraktion an die Verwaltung: Wann werden die Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung und zur Neumarkierung der Fahrstreifenbegrenzung umgesetzt? Wann ist mit der Umsetzung der übrigen, im Protokoll festgehaltenen Maßnahmen zur Verkehrssicherung zu rechnen?