CDU Gemeindeverband Heiden

Vergaberichtlinien für Baugrundstücke im Rat verabschiedet

Von CDU initiierter Arbeitskreis hatte zuvor Vergabekriterien überarbeitet.

Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Karl-Heinz Voßkamp (CDU), führte in der Ratssitzung zu diesem Tagesordnungspunkt aus: 

"Bereits in der Ratssitzung am 13.11. sollte die 'Richtlinie für die Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke in der Gemeinde Heiden zur Förderung der Eigentumsbildung' beschlossen werden.

Positiv zur Kenntnis genommen wurde schon damals, dass neben der Berücksichtigung von Kindern auch das Ehrenamt und die Pflege von Angehörigen mit aufgenommen werden sollen, denn das waren und das sind zentrale Anliegen der Heidener CDU.

Doch trotz des zeitlichen Druckes, den interessierten Bürgern die Vergabekriterien mitteilen zu können, ist es geboten, diese auf der Basis von Gründlichkeit zu erarbeiten.

Aufgrund der Vielzahl von Fragen und Anregungen der CDU Fraktion, regte diese an, einen „Arbeitskreis Heimatverbunden“ einzusetzen, der bis zur heutigen Ratssitzung ein Ergebnis liefern sollte. 

Der Anregung wurde gefolgt, ein einvernehmliches Ergebnis liegt in einer überarbeiteten Vergaberichtlinie vor. 
Wesentliche Eckpunkte darin sind:

Jede und jeder volljährige Interessierte kann am Vergabeverfahren teilnehmen.

Die Richtlinie gilt für das aktuelle Baugebiet und soll ebenso für zukünftige gelten. 

➡️Jeweils ca. 80% der Baugrundstücke sollen nach dieser Richtlinie vergeben werden, ca 20 % verbleiben für eine Vergabe mit besonderen Auflagen oder Bedingungen. Als Beispiel sei ein Architektenwettbewerb genannt.

➡️Für 40% der Grundstücke, das sind ungefähr 1/3 der gesamten gemeindlichen Grundstücke, die nach dieser Richtlinie vergeben werden können, wird der Kaufpreis um 40 EUR je m² reduziert. 

➡️Für eine Bewerbung auf die preisreduzierten Grundstücke sind mehr als 50 Vergabepunkte erforderlich!

Maßgebliche Vergabekriterien sind, in wesentlichen Punkten anders als in der heutigen Ausgabe der BZ (vom 11.12.) fälschlicher Weise zu lesen ist:

➡️Kategorie A: Vergabe an Heidener die ihren Lebensmittelpunkt und Wohnsitz in der Gemeinde seit 3 Jahren haben oder in früheren Zeiten 10 Jahre hatten.  
Vergabe an Nichtheidener, die seit 3 Jahren ihre regelmäßige Arbeitsstätte in der Gemeinde haben.

➡️Kategorie B: Förderung von Familien und Bewerbern ohne bisheriges Eigentum.

➡️Kategorie C: Einbeziehung sozialer Kriterien und Förderung des Ehrenamtes, Pflegebedürftigkeit von Haushaltsangehörigen, Behinderung von Haushaltsangehörigen, Förderung des Ehrenamtes, insbesondere in der Freiwilligen Feuerwehr

Zu diesen Vergabekriterien wurde ein Punktekatalog erarbeitet:

▶️In der Kategorie A gibt es 50 Punkte für Personen, die ihren Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz in Heiden haben oder hatten, 25 Punkte für diejenigen, die seit 36 Monaten ununterbrochen ihren regelmäßigen Arbeitsplatz in der Gemeinde haben.

▶️In der Kategorie B gibt es für jedes Kind, max. 4, jeweils 10 Punkte, 50 Punkte werden bei Bewerbern, die bereits Eigentum besitzen, in Abzug gebracht.

▶️In der Kategorie C können für die Pflegebedürftigkeit von Haushaltsangehörigen - bereits ab Pflegegrad 1- oder bei Behinderung von Haushaltsangehörigen -Behinderungsgrad ab 50 % - 5 Punkte angerechnet werden.

▶️Für das Ehrenamt in der sind es 10 und für andere Ehrenämter 4 Punkte. 

Das ehrenamtliche Engagement muss in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre ausgeübt worden sein und nachweislich mindestens 100 Stunden pro Jahr umfassen.

Die CDU Fraktion hält die Vergaberichtlinie in der überarbeiteten Fassung für transparent, verständlich und ausgewogen. Die weiteren, detaillierten Kriterien können die interessierten Bürgerinnen und Bürger der Richtlinie entnehmen.

Wir bitten die Verwaltung, die heute verabschiedeten Vergabekriterien umgehend auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen, damit die korrekten Kriterien der Öffentlichkeit bekannt werden.

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmen wir zu."